Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
mo²fy GmbH & Co. KG
Bremer Straße 45
34388 Trendelburg
Sitz der Gesellschaft: Trendelburg
Registergericht: Amtsgericht Kassel, HRA 18042
Persönlich haftende Gesellschafterin: mo²fy ventures-GmbH, Sitz: Trendelburg, Registergericht: Amtsgericht Kassel, HRB 18737
Geschäftsführer: Sebastian Rode
Stand: 9. September 2026
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen gegenüber Unternehmen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Workshop-, Sprint-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen zwischen der mo²fy GmbH & Co. KG („mo²fy“) und ihren Kunden.
- Das Angebot von mo²fy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn mo²fy ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Entgegennahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in einem sonstigen Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und unverbindliche Website-Inhalte
- Darstellungen von Leistungen, Preisen, Terminen oder sonstigen Informationen auf der Website von mo²fy sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Die Buchung eines Kennenlern-, Informations- oder Beratungstermins über die Website dient ausschließlich der Terminvereinbarung. Allein durch die Terminbuchung kommt noch kein entgeltlicher Vertrag über Beratungs-, Entwicklungs- oder sonstige Leistungen zustande, sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots von mo²fy, durch eine beiderseitig unterzeichnete Vereinbarung oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von mo²fy zustande.
- Für Inhalt und Umfang der Leistung sind vorrangig das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und sonstige individuelle Vereinbarungen maßgeblich.
3. Leistungsgegenstand und Vertragstyp
- mo²fy erbringt insbesondere Beratungen, Workshops, Sprints sowie Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für Software, KI-Anwendungen und Automationen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder ein konkret definierter Erfolg vereinbart wird, schuldet mo²fy die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder regulatorischen Erfolg.
- Wird im Einzelvertrag ein konkret bestimmtes und abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart, gelten für dieses Arbeitsergebnis ergänzend die werkvertraglichen Regelungen dieser AGB und die gesetzlichen Vorschriften.
- Rechtliche, steuerliche oder behördliche Beratungsleistungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind und von einer hierzu befugten Person erbracht werden. Insbesondere stellen Leistungen im Bereich AI Governance oder Compliance keine Rechtsberatung und keine Garantie behördlicher oder gerichtlicher Konformitätsfeststellungen dar.
- Wartung, Pflege, Support, laufende Überwachung, Hosting, Betrieb und Anpassungen nach Übergabe gehören nur zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt mo²fy alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der von ihm überlassenen Inhalte, Daten, Software, Systeme und sonstigen Materialien berechtigt ist und dass deren vertragsgemäße Verarbeitung keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorgaben verletzt.
- Der Kunde prüft Zwischenergebnisse und Rückfragen innerhalb angemessener Fristen und teilt erkennbare Fehler, Unklarheiten oder Änderungswünsche unverzüglich mit.
- Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach Maßgabe des Einzelvertrags zusätzlich berechnet werden. mo²fy wird den Kunden auf erkennbare Auswirkungen hinweisen.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
- Beide Parteien können Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. mo²fy prüft, welche Auswirkungen eine gewünschte Änderung voraussichtlich auf Vergütung, Termine und sonstige Vertragsbedingungen hat.
- Bis zur Einigung über eine Änderung wird der ursprüngliche Leistungsumfang fortgeführt, soweit dies sachlich möglich und zumutbar ist.
- Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden erst verbindlich, wenn die Parteien sich mindestens in Textform über die Änderung und deren wesentliche Auswirkungen geeinigt haben.
6. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen auf fehlender Mitwirkung des Kunden, nachträglichen Änderungswünschen oder anderen Umständen beruhen, die mo²fy nicht zu vertreten hat.
- Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Ausfälle von Energie-, Kommunikations- oder Drittanbieterdiensten, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Naturereignisse, Epidemien, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe, befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Störung von den betroffenen Leistungspflichten. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und unternimmt zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.
- Dauert ein solches Leistungshindernis länger als 60 Kalendertage an und ist einer Partei ein weiteres Festhalten am betroffenen Vertragsteil nicht zumutbar, kann jede Partei diesen Vertragsteil in Textform kündigen. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
7. Vergütung, Auslagen und Zahlung
- Die Vergütung wird im Einzelvertrag als Festpreis, nach Zeitaufwand oder als Kombination hieraus vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden zusätzlich berechnet, soweit dies im Einzelvertrag oder vor ihrer Entstehung vereinbart wurde.
- Zahlungsplan, Abschlagszahlungen und Zahlungsziel ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Fehlt eine besondere Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Zahlungsverzug ist mo²fy berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsschäden geltend zu machen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
8. Abnahme von Werkleistungen
- Dieser Abschnitt gilt nur, wenn im Einzelvertrag ein abnahmefähiges Werk oder Teilergebnis ausdrücklich vereinbart wurde.
- Nach Bereitstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses fordert mo²fy den Kunden zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb dieser Frist und erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter konkreter Benennung mindestens eines Mangels.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Abnahmewirkungen, insbesondere bei nicht fristgerechter Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels, bleiben unberührt.
- Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie im Einzelvertrag vorgesehen sind oder nachträglich vereinbart werden.
- Die produktive Nutzung eines Arbeitsergebnisses ersetzt eine erforderliche Abnahmeerklärung nicht automatisch; gesetzliche Regelungen und eine ausdrücklich vereinbarte konkludente Abnahme bleiben unberührt.
9. Mängel und Nacherfüllung
- Für ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit der Einzelvertrag oder diese AGB nichts Wirksames abweichend regeln.
- Der Kunde beschreibt einen behaupteten Mangel so konkret, dass mo²fy ihn nachvollziehen und prüfen kann, und stellt die zur Analyse erforderlichen Informationen zur Verfügung.
- mo²fy ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei fehlgeschlagener, verweigerter oder unzumutbarer Nacherfüllung bleiben unberührt.
- Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung insbesondere durch eine nicht vereinbarte Einsatzumgebung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte Kundendaten, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Änderungen von Drittanbietersystemen verursacht wurde und mo²fy dies nicht zu vertreten hat.
10. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
- Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Das Nutzungsrecht umfasst die vertragsgemäße Nutzung durch Beschäftigte und vom Kunden beauftragte Dienstleister. Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nur zulässig, soweit dies im Einzelvertrag vorgesehen, für den vereinbarten Zweck erforderlich oder gesetzlich gestattet ist.
- Vorbestehende Methoden, Konzepte, Vorlagen, Bibliotheken, Softwarebausteine, Werkzeuge, Know-how und allgemeine Lösungsprinzipien von mo²fy bleiben bei mo²fy. Soweit sie notwendiger Bestandteil eines überlassenen Arbeitsergebnisses sind, erhält der Kunde daran die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte.
- Für Open-Source-Software und sonstige Bestandteile Dritter gelten vorrangig deren jeweilige Lizenzbedingungen. mo²fy wird den Kunden über für die vertragsgemäße Nutzung wesentliche Lizenzbedingungen informieren, soweit solche Bestandteile vereinbarungsgemäß eingesetzt werden.
- Die Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, Prompts, internen Dokumentationen oder bearbeitbaren Ausgangsdateien ist nur geschuldet, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder zur vereinbarten Nutzung zwingend erforderlich ist.
- Gesetzlich zwingende Nutzungsrechte und Schrankenbestimmungen bleiben unberührt.
11. Einsatz von KI-Systemen und Unterauftragnehmern
- Ob und in welchem Umfang mo²fy für einen Auftrag KI-Systeme oder Unterauftragnehmer einsetzt, wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.
- Soweit ein solcher Einsatz vereinbart ist, bleibt mo²fy gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
- Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Kunden werden nur in solche Systeme eingebracht oder an solche Unterauftragnehmer weitergegeben, wenn dies vertraglich vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig ist. Erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen sind zuvor abzuschließen.
- Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mithilfe generativer KI erstellt werden, kann eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder Exklusivität einzelner Inhalte nicht garantiert werden. Vereinbarte Prüf-, Dokumentations- und Freigabeschritte bleiben hiervon unberührt.
12. Rechte an Kundenmaterialien und Ansprüche Dritter
- Der Kunde räumt mo²fy für die Vertragsdauer die Rechte ein, die zur vertragsgemäßen Bearbeitung der vom Kunden bereitgestellten Materialien erforderlich sind.
- Werden gegenüber einer Partei Ansprüche Dritter wegen Materialien oder verbindlicher Vorgaben der anderen Partei erhoben, informiert sie die andere Partei unverzüglich und ermöglicht ihr eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr oder Beilegung.
- Die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
13. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab.
- Geschäftsgeheimnisse sind so lange zu schützen, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen. Im Übrigen gilt die Vertraulichkeitspflicht für drei Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertrags.
- Eine Nennung des Kunden als Referenz sowie die Nutzung von Namen, Marken oder Logos des Kunden bedürfen einer gesonderten Zustimmung.
14. Datenschutz und Informationssicherheit
- Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten in eigener Verantwortung nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften.
- Verarbeitet mo²fy personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Bereitstellung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten sowie für erforderliche Informationen und Rechtsgrundlagen verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
- Konkrete Anforderungen an Informationssicherheit, Datenstandorte, Löschfristen, Zugriffsschutz, Dokumentation oder Audits müssen im Einzelvertrag festgelegt werden, soweit sie über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen.
15. Haftung
- mo²fy haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet mo²fy nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet mo²fy nach den vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung gehörte zum vereinbarten Leistungsumfang von mo²fy.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von mo²fy.
16. Vertragslaufzeit und Beendigung
- Laufzeit, ordentliche Kündigungsrechte und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Bis zum Wirksamwerden der Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen und vereinbarungsgemäß entstandene Auslagen sind zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Regelungen, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinauswirken, insbesondere zu Vertraulichkeit, Nutzungsrechten, Datenschutz und Haftung, bleiben bestehen.
17. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein könnte.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von mo²fy. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden und der gesetzliche Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B – Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website
18. Inhalte und Verfügbarkeit
- mo²fy erstellt und pflegt die Inhalte der Website mit angemessener Sorgfalt. Die Inhalte dienen jedoch der allgemeinen Information und stellen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, weder eine verbindliche Leistungszusage noch eine rechtliche, steuerliche oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung dar.
- mo²fy übernimmt keine Gewähr dafür, dass allgemeine Website-Inhalte jederzeit vollständig, fehlerfrei oder aktuell sind. Verbindlich sind ausschließlich die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbarten Angaben.
- mo²fy ist berechtigt, frei zugängliche Inhalte, Funktionen und die Bereitstellung der Website ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen. Bereits geschlossene Verträge und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben hiervon unberührt.
- Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Website wird nicht geschuldet. mo²fy ist berechtigt, den Zugriff insbesondere für Wartung, Sicherheit und technische Anpassungen vorübergehend einzuschränken.
19. Externe Links
- Die Website kann Links zu externen Websites und Diensten enthalten, auf deren Gestaltung und Inhalte mo²fy keinen beherrschenden Einfluss hat.
- Durch das Setzen eines Links macht sich mo²fy fremde Inhalte nicht zu eigen. Die Verantwortung des jeweiligen Anbieters für seine Inhalte und seine Datenverarbeitung bleibt unberührt.
- Erlangt mo²fy konkrete Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf einer verlinkten Seite, wird mo²fy den betreffenden Link entfernen, soweit dies rechtlich geboten und technisch zumutbar ist.
20. Urheber- und sonstige Schutzrechte
- Texte, Grafiken, Marken, Logos, Fotografien, Videos, Software, Layouts und sonstige Inhalte dieser Website können urheber-, marken- oder durch andere Schutzrechte geschützt sein.
- Eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Aufrufs der Website ist nur mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis zulässig.
- Inhalte Dritter werden, soweit erforderlich und erkennbar, entsprechend gekennzeichnet. Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen können an die im Impressum angegebene Kontaktadresse gerichtet werden. Berechtigte Hinweise werden geprüft und erforderliche Maßnahmen werden ergriffen.
21. Haftung für die Website-Nutzung
- Für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Website gelten die Haftungsregelungen in Abschnitt 15 entsprechend. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
22. Verbraucherstreitbeilegung
- mo²fy richtet seine entgeltlichen Leistungen ausschließlich an Unternehmer. mo²fy ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.